Sie hat das Ziel, bedeutende menschliche
Kulturleistungen und einzigartige Naturlandschaften zu erhalten.
Diese Konvention wurde - getragen von
der
UNESCO - im Jahre 1972 ratifiziert.
143 Mitgliedsstaaten engagieren sich in
diesem Gremium.
Das Welterbe umfaßte per Juni 1996
insgesamt 469 Natur- und Kulturgüter in 105 Staaten.
Sie sind aufgeteilt in folgende Kategorien:
350
Kulturdenkmäler |
102
Naturdenkmäler |
17
Denkmäler des Kultur- und Naturerbes |
Verfahren zur Anerkennung
Der Antrag auf Anerkennung kann
von Nationalen Regierungen gestellt werden.
Kriterien sind dabei die Einzigartigkeit
und der Erhaltungszustand des Natur- oder Kulturdenkmals.
Nachzulesen in:
- Richtlinien für die Durchführung
des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
-
Die Begutachtung erfolgt durch Nichtstaatliche
Fachverbände.
*
Internationaler Rat für Baudenkmäler
und Kunststätten (ICOMOS)
*
Internationale Union für die Erhaltung
der Natur und natürlichen Hilfsquellen (IUCN)
Ein Zwischenstaatliches Komitee der UNESCO entscheidet über den Antrag.
Adressen
UNESCO
World Heritage Centre
7 Place de Fontenoy F - 75352 Paris 07 SP * wh-info@unesco.org * http://www.unesco.org/whc/heritage.htm |